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Teilnahme- und Veranstaltungsbedingungen
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- Pkws, (Kombi, LKW bis zu 1 t Nutzlast) die zur Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen bestimmt und zugelassen sind.
- Auf allen Straßen im Veranstaltungsbereich gilt die StVO.
- Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrgeschwindigkeit
- Sichtbares Anbringen der bezahlten und gültigen Einfahrtsberechtigung für den Veranstaltungsbereich im Fahrzeug (Teilnehmerticket-rot, Einfahrtsticket-gelb)
- Nachweis einer gebuchten Unterkunft
- Wildes Campieren oder das Schlafen im Auto ist im Veranstaltungsbereich verboten und hat den Entzug der Einfahrtsberechtigung zu Folge.
- Die Einfahrtsberechtigung ist nicht übertragbar.
- Keine Rückerstattung des Betrages, wenn die Einfahrtsberechtigung nicht in Anspruch genommen wird. (Nichtteilnahme, Krankheit, Führerscheinentzug, TÜV, etc.)
- Jede Nachahmung und Fälschung der Einfahrtsberechtigung wird strafrechtlich verfolgt. Gerichtsstand ist Klagenfurt
- Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Veranstaltungsbedingungen kann die Einfahrtsberechtigung durch Exekutivorgane, Sicherheitsorgane und Vertreter des Veranstalters entzogen werden.
- Im Falle eines Entzuges der Einfahrtsberechtigung ist eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.
- Polizeiliche Videoüberwachung: Im Veranstaltungsgebiet werden von der Sicherheitsbehörde gem. § 54 Abs. 5 Sicherheitspolizeigesetz personenbezogene Daten Anwesender mit Bildaufzeichnungsgeräten ermittelt und zur Abwehr und Aufklärung gefährlicher Angriffe sowie für Zwecke der Fahndung verwendet.
- Die Mitnahme und der Verkauf von Glasgebinden und Glasflaschen in den und im Veranstaltungsbereich sind behördlich verboten. Bei den Einfahrtskontrollen finden Gepäckskontrollen statt.
- Ich anerkenne, dass meine Daten elektronisch gespeichert und für Aussendungen des Veranstalters verwendet werden.
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