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Teilnahme- und Veranstaltungsbedingungen

  • Pkws (Kombi, LKW bis zu 1 t Nutzlast), die zur Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen bestimmt und zugelassen sind.
  • Auf allen Straßen im Veranstaltungsbereich gilt die StVO.
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrgeschwindigkeit
  • Sichtbares Anbringen der bezahlten und gültigen Einfahrtsberechtigung für den Veranstaltungsbereich im Fahrzeug (Teilnehmerticket-rot, Einfahrtsticket-gelb)
  • Nachweis einer gebuchten Unterkunft
  • Wildes Campieren oder das Schlafen im Auto ist im Veranstaltungsbereich verboten und hat den Entzug der Einfahrtsberechtigung zur Folge.
  • Die Einfahrtsberechtigung ist nicht übertragbar.
  • Keine Rückerstattung des Betrages, wenn die Einfahrtsberechtigung nicht in Anspruch genommen wird (Nichtteilnahme, Krankheit, Führerscheinentzug, TÜV, etc.).
  • Jede Nachahmung und Fälschung der Einfahrtsberechtigung wird strafrechtlich verfolgt. Gerichtsstand ist Klagenfurt.
  • Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Veranstaltungsbedingungen kann die Einfahrtsberechtigung durch Exekutivorgane, Sicherheitsorgane und Vertreter des Veranstalters entzogen werden.
  • Im Falle eines Entzuges der Einfahrtsberechtigung ist eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.
  • Polizeiliche Videoüberwachung: Im Veranstaltungsgebiet werden von der Sicherheitsbehörde gem. § 54 Abs. 5 Sicherheitspolizeigesetz personenbezogene Daten Anwesender mit Bildaufzeichnungsgeräten ermittelt und zur Abwehr und Aufklärung gefährlicher Angriffe sowie für Zwecke der Fahndung verwendet.
  • Die Mitnahme und der Verkauf von Glasgebinden und Glasflaschen in den und im Veranstaltungsbereich sind behördlich verboten. Bei den Einfahrtskontrollen finden Gepäckskontrollen statt.
  • Ich anerkenne, dass meine Daten elektronisch gespeichert und für Aussendungen des Veranstalters verwendet werden.